Rampen sind wartugsfrei, robust & jederzeit benutzbar. Rampen stehen allen Benutzern wie beispielsweise Familien mit Kinderwägen, Lieferanten usw. zur Verfügung.
Wenn Sie über ausreichenen Platz verfügen - und keinen anderen Gründe dagegen sprechen - übewinden Sie den Niveauunterschied am besten mit einer normgerechten Rampe!
Für nur 1m Niveauunterschied beträgt die Länge der Rampe bei einer ÖNorm B1600 konformen Steigung fast 17m! Mit dem Platzbedarf oben und unten, so wie einem Absatz im Verlauf (der bei Rampen über 10m länge erforderlich ist), wird die Rampenanlage somit fast 22m lang!
Normgerechte Rampen erfordern weiters beidseitige Handläufe in zwei Höhen und einen Randstreifen unten, damit die Rollstuhlräder nicht "anstürzen" können!
Eine normgerechte Rampenanlage ist somit sehr aufwendig - und in der Errichtung oft gleich teuer wie beispielsweise Plattformlifte.
Der Kostenvorteil liegt aber im Betrieb. - Bei einer Rampe fallen praktisch keine Betriebs und Wartungskosten an.
Im privaten Bereich kann die Ausführung unter Umständen vereinfacht erfolgen - Vorschriften der Bauordnung und des Brandschutzes sind aber jedenfalls ein zu halten!
Die örtlichen Gegebenheiten erfordern oft eine individuelle Anpassung der Rampe an den Geländeverlauf und/oder das Gebäude. Falls die Rampe nicht dauerhaft installiert werden kann - etwa weil Türen geschlossen werden müssen oder die Verkehrsflächen von anderen Benutzern gebraucht werden - können die Rampen auch mehrteilig gestaltet werden. Nur die "störenden" Rampenteile werden faltbar, klappbar oder entfernbar konstruiert - der "nicht störende" Teil bleibt fix liegen.
Eine kleine Auswahl an bereits ausgeführten Projekten sehen sie in den Beispielbildern!
Beispielbilder (überwiegend aus dem Privatbereich):
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